Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit einer ambulanten Narkose /Operation : (FAQ)

Darf ich nach der Operation selbst mit dem Auto nach Hause fahren?

NEIN!
Nach jeder Art von Narkose ist für 24 h die aktive Teilnahme am Straßenverkehr gesetzlich verboten. Diese Frist ist auch u. U. am Tag nach der Operation bei der Vorstellung zu einer Nachuntersuchung beim Operateur oder Hausarzt zu bedenken.

Der Hintergrund ist das Narkosemittel, das ja zum Teil drogenartige Wirkungen haben, bei jedem Menschen unterschiedlich schnell abgebaut werden. Erst nach 24h kann man sicher sein, nicht mehr wesentlich beeinträchtigt zu sein. Ich rate dazu, diese gesetzliche Vorgabe ernst zu nehmen. Bei Verstößen dagegen droht auch im Falle eines unverschuldeten Unfalls eine Mitschuld!

Darf ich denn dann alleine mit dem Bus nach Hause fahren?

Ungern. Generell sollte dem Patienten eine helfende Person zur Verfügung stehen, die den Weg von der Praxis bis nach Hause begleitet.
Wir entlassen natürlich niemanden aus der Praxis, der noch beeinträchtigt erscheint. Dennoch ist nicht völlig auszuschließen, dass es nach Verlassen zu einer plötzlichen Verschlechterung der Situation kommt. In diesem Fall kann die Begleitperson umgehend Hilfe leisten bzw. anfordern.

Ich bin aber Alleinstehend und habe niemanden, der mich fahren kann.

In diesem Fall kann ein Transport durch Taxi oder Sitzkrankenwagen durch die Kasse verordnet werden. Die Kassen müssen diesen Transport aber im Allgemeinen vorher genehmigen. Wenn ein solcher Transport für Sie notwendig werden könnte, sprechen Sie uns oder Ihren Hausarzt bitte vor der Operation an, wir können Ihnen dann bei der Organisation behilflich sein. In jedem Fall muss aber auch eine weitere Betreuung zu Hause gewährleistet sein z. B. durch einen Pflegedienst. Auch hier können wir Ihnen im Zweifelsfall weiterhelfen.